Allgemeine Geschäftsbedingungen Audiosation

Stand: 20.05.2026

1. Allgemeines

1.1 Die Audiosation GmbH, mit Sitz in Fröbelgasse 46/1, 1160 Wien, Österreich, FN 618611y, (nachfolgend „Audiosation“).

1.2 Kunden beauftragen Leistungen von Audiosation auf Grundlage dieser AGB. Dies sind idR „Werbeaufträge“, d.h. Verträge über die Verbreitung von Werbung (inklusive z. B. Webradio, Mobile Apps, Podcasts etc.).

1.3 Festgehalten wird, dass der Kunde Unternehmer iSd § 1 UGB ist, und kein Gründungsgeschäft iSd § 1 Abs 3 KSchG vorliegt.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Diese AGB gelten für alle Leistungen von Audiosation für ihre Kunden.

2.2 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Bei laufender Geschäftsverbindung sind diese AGB auch dann Vertragsinhalt, wenn sie nicht ausdrücklich erwähnt werden.

2.3 Die gegenständlichen Werbeaufträge sind Verträge über die Verbreitung von Werbung. Der Umfang eines konkreten Werbeauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.4 Auf das Vertragsverhältnis zwischen Audiosation und dem Kunden kommen folgende Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge zur Anwendung:

2.4.1 Das Angebot;

2.4.2 Diese AGB.

2.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter kommen nur im Fall einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Audiosation zur Anwendung. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde dem Vertragsabschluss seine eigenen AGB zu Grunde legt, selbst wenn Audiosation diesen bei Kenntnis nicht widerspricht.

2.6 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn diesen nicht binnen 14 Tagen widersprochen wird (auf die Bedeutung des Schweigens wird in der Verständigung explizit hingewiesen).

3. Vertragsabschluss und Leistung

3.1 Audiosation gibt in Schrift- oder Textform ein Angebot ab; der Vertrag kommt durch Annahme des Kunden zustande. Audiosation ist jedoch nicht verpflichtet, ein Angebot abzugeben.

3.2 Die Angebote sind, wenn nicht abweichend angegeben, 30 Tage gültig.

3.3 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot.

3.4 Klargestellt wird, dass Audiosation keinen Erfolg schuldet, wenn dies nicht im Einzelnen vereinbart wurde.

3.5 Bei Leistungsänderungen wird Audiosation den Kunden über allfällige Auswirkungen (zeitlich, technisch oder preislich) informieren.

3.6 Audiosation gewährleistet die ordnungsgemäße Ausführung der Werbeaufträge, insbesondere die ordnungsgemäße Ausstrahlung. Die vereinbarten Ausstrahlungszeiten werden nach Möglichkeit eingehalten.

3.7 Sofern die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände (z. B. Pandemien, wichtige Ereignisse, Verschiebungen), die nicht in der Sphäre von Audiosation liegen, nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ausgestrahlt werden kann, oder nicht die vereinbarte Anzahl erreicht, darf Audiosation über den gebuchten Publisher die Sendung innerhalb von 4 Wochen nachliefern. Der Kunde wird über diese Verschiebungen informiert.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

4.2 Die notwendigen Werbemittel werden vom Kunden bis spätestens fünf Werktage vor Kampagnenbeginn gemäß den Spezifikationen an Audiosation übergeben. Eine verspätete Anlieferung der Werbemittel kann zu Verzögerungen im Kampagnenstart führen. Der Kunde verpflichtet sich, Ausstrahlungsunterlagen in technisch einwandfreier und verwertbarer Form einzureichen. Der Kunde trägt die Risiken und Kosten für die daraus resultierenden Verzögerungen oder Ausfälle.

4.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Rechtskonformität der Inhalte sicherzustellen, und dass diese auf den gewünschten Plattformen gemäß deren Nutzungsbedingungen veröffentlicht werden können. Audiosation kann hierzu keine rechtliche Beratung durchführen.

4.4 Der Kunde erklärt weiters, dass er Audiosation in Kenntnis aller Umstände bringen wird, die zur Leistungserbringung durch Audiosation notwendig sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.

4.5 Audiosation ist berechtigt, die Richtigkeit der Informationen und Unterlagen anzunehmen, sofern deren Unrichtigkeit nicht offenkundig ist. Sollte sich die Unrichtigkeit erst später herausstellen, haftet Audiosation dem Kunden hierfür nicht, ebenso nicht für nicht zur Verfügung gestellte und übermittelte Informationen. Der Kunde ist verpflichtet, Audiosation alle geänderten oder neu eintretenden Umstände, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind, unverzüglich mitzuteilen.

4.6 Der Kunde trägt den Aufwand und die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Audiosation wiederholt oder adaptiert werden müssen oder verzögert werden.

4.7 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Audiosation haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird Audiosation wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde Audiosation schad- und klaglos; er hat sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

4.8 Alle Leistungen von Audiosation sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

5. Fremdleistungen – Beauftragung Dritter

5.1 Audiosation ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren.

5.2 Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Kosten des Kunden.

6. Termine

6.1 Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen.

6.2 Audiosation liefert die vereinbarte Anzahl Werbekontakte nur bei termingerechtem Kampagnenstart. Voraussetzung hierfür ist die fristgerechte Erbringung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden.

7. Dauer des Vertrages / Auflösung

7.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss der vereinbarten Leistung.

7.2 Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt davon unberührt.

7.3 Audiosation ist überdies berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:

7.3.1 Ein Verstoß gegen diese AGB;

7.3.2 Die Angabe falscher Daten;

7.3.3 Verletzung von Rechten Dritter (insbesondere Datenschutz, Urheberrecht oder Persönlichkeitsrechte);

7.3.4 Verstoß gegen sonstige rechtliche Bestimmungen.

7.4 Stornierungen von Aufträgen sind nur schriftlich möglich.

7.5 Bei Stornierungen nach Auftragserteilung gelten folgende Bedingungen:

7.5.1 Bis vier Wochen vor Kampagnenstart kann die Kampagne ohne Kosten storniert werden.

7.5.2 Bei weniger als vier Wochen betragen die Stornierungskosten 50 %.

7.5.3 Wird innerhalb der Kampagnenlaufzeit storniert, werden erbrachte wie auch nicht erbrachte Leistungen vollständig abgerechnet.

8. Preise

8.1 Zwischen Audiosation und dem Kunden wird, soweit nicht anders angegeben, eine Abrechnung nach Ausstrahlungsmenge (Ad Impressions – AIs) vereinbart. Die Preisberechnung erfolgt auf Basis der gebuchten Ausstrahlungsmenge (Euro pro TKP), mindestens aber auf der tatsächlich ausgestrahlten Menge. Es gelten die für das jeweilige Projekt vereinbarten Preise.

8.2 Sämtliche Preise sind in Euro exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich aller anfallenden Gebühren und sonstigen Steuern sowie zuzüglich allfälliger Barauslagen.

8.3 Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der abrechnungsrelevanten AdServer-Zahlen von Audiosation. Sonstige Third-Party-Trackingtools, die vom Kunden zur Messung genutzt werden, sind nicht abrechnungsrelevant.

8.4 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Zahlungsanspruch von Audiosation für jede Leistung, sobald diese erbracht wurde. Audiosation ist berechtigt, Vorschüsse vom Kunden zu verlangen.

8.5 Nachlässe auf den Listenpreis sind zwischen Audiosation und Kunden individuell zu vereinbaren und werden in einer Rabattvereinbarung festgehalten.

8.6 Alle Leistungen von Audiosation, die nicht ausdrücklich durch die vereinbarten Preise abgegolten sind, werden vom Kunden gesondert entlohnt. Alle Audiosation erwachsenden Barauslagen und Gebühren sind vom Kunden zu ersetzen.

8.7 Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der von Audiosation veranschlagten Preise vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 (Basisjahr 2020) oder ein an seine Stelle tretender Index.

8.8 Als Bezugsgröße dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen. Die unterbliebene Geltendmachung der Wertsicherung stellt keinen Verzicht hierauf dar, vielmehr ist Audiosation berechtigt, diese Preisanpassung bis zu drei Jahre nach dem Zeitpunkt gerechnet, ab welchem erstmals eine Preisanpassung vorzunehmen gewesen wäre, geltend zu machen.

9. Zahlung, Rechnungen

9.1 Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Vertragserfüllung durch Audiosation.

9.2 Die Abrechnung erfolgt bei Teilrechnungen am Ende des Monats, anteilig nach gebuchtem Volumen.

9.3 Audiosation ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln.

9.4 Überweisungen gelten erst mit Eingang des Betrages auf das von Audiosation ausgewiesene Konto als Zahlung. Diskontzinsen sowie alle Bankspesen u. dgl. gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

9.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Audiosation berechtigt, nach eigener Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Dies sind bei Unternehmern 9,2 % p. a. über dem Basiszinssatz. Dieser Anspruch umfasst auch Zinseszinsen. Zudem verpflichtet sich der Kunde im Falle des Zahlungsverzuges die gerichtlichen sowie außergerichtlichen Kosten sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40,- als Entschädigung für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Audiosation ist im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden nicht verpflichtet, die eigene Leistung zu erbringen, solange dieser Verzug andauert. Des Weiteren ist Audiosation im Falle des Verzuges berechtigt, sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und/oder Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

9.6 Dem Kunden ist es nicht gestattet, mit allfälligen bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ohne ausdrückliche Zustimmung von Audiosation aufzurechnen. Ebenso ist dem Kunden die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ohne rechtskräftigen Titel oder aufgrund von Ansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften nicht gestattet.

10. Werbung

10.1 Audiosation ist berechtigt, bei allen Werbemaßnahmen auf Audiosation und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

10.2 Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Kennzeichen (Marken-, Urheberrechts- oder sonstige Vermerke) beizubehalten und das Recht zur Namensnennung von Audiosation zu wahren.

10.3 Vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden steht es Audiosation frei, Veröffentlichungen über die Leistungen, sofern lediglich der Kundenname und Inhalt der erbrachten Leistungen (ausgenommen wirtschaftlicher oder kommerzieller Daten) genannt werden, vorzunehmen. Audiosation ist dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

11. Gewährleistung

11.1 Bei Vorliegen einer gesetzlichen Gewährleistung gilt:

11.1.1 Der Kunde hat die Leistung sofort auf etwaige offenkundige Mängel zu überprüfen. Wenn der Kunde auf die Prüfung ausdrücklich oder stillschweigend verzichtet, ist von einer ordnungsgemäß gelieferten Ware durch Audiosation auszugehen. Die Mängelrüge ist ausreichend zu begründen und mit entsprechendem Beweismaterial zu belegen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung auf oben angeführte Weise zu rügen.

11.1.2 Eine allfällige Gewährleistungsfrist beträgt maximal 12 Monate ab Leistung. Das Vorliegen von Mängeln bei Übergabe ist vom Kunden nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung.

11.1.3 Bei Mängeln, die vom Kunden mit Begründung übermittelt wurden, ist die Gewährleistung auf Verbesserung, Neulieferung oder Nachtrag des Fehlenden beschränkt. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig, sofern dies wirtschaftlich tunlich ist; es besteht hierauf seitens des Kunden aber kein Rechtsanspruch. Wandlungs- und Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen, ausgenommen Audiosation bietet dem Kunden solche Ansprüche an oder eine Verbesserung ist für Audiosation unwirtschaftlich. Kein Gewährleistungsanspruch besteht, wenn der Kunde oder ein von Audiosation nicht ermächtigter Dritter Änderungen, Manipulationen oder Instandsetzungen am Produkt vorgenommen hat. Im Falle der Verbesserung, der Neulieferung oder des Nachtrags des Fehlenden beginnt die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen nicht erneut zu laufen.

11.1.4 Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel von Audiosation in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde Audiosation alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Audiosation ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist oder für Audiosation mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist, in welchem Fall es nach Wahl von Audiosation zur Wandlung oder Preisminderung kommt.

12. Haftung und Schadenersatz

12.1 Soweit an anderer Stelle in diesen AGB nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, haften die Parteien für den Ersatz von Schäden, die schuldhaft verursacht wurden. Die Parteien haften nicht für leichte Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Wert der betroffenen Leistung (exkl. Steuern und Gebühren) beschränkt, bei wiederkehrenden Leistungen mit dem Entgelt des vorangegangenen Jahres. Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Personenschäden. Schadenersatzansprüche umfassen in jedem Fall nur die reine Schadensbehebung, nicht aber Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter.

12.2 Schadenersatzansprüche müssen bei sonstigem Verfall spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden.

12.3 Der Geschädigte hat den Beweis dafür zu erbringen, dass ein ihm entstandener Schaden auf Verschulden von Audiosation zurückzuführen ist. Der Geschädigte hat außerdem den Beweis dafür zu erbringen, dass ihn an einem entstandenen Schaden kein (Mit-)Verschulden trifft. Dies gilt für sämtliche Formen des Verschuldens (leichte/grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz).

12.4 Der Kunde trägt die Verantwortung für den Inhalt der Werbemittel und stellt sicher, dass die Werbemittel den Richtlinien der digitalen Plattformen entsprechen.

13. Nutzungsrechte

13.1 Der Kunde überträgt Audiosation alle für die Kampagne notwendigen Nutzungsrechte an den Werbemitteln, um die Kampagne ordnungsgemäß durchführen zu können. Diese Nutzungsrechte umfassen insbesondere das Recht zur Verbreitung auf digitalen Plattformen, die technische Anpassung, die Unterlizenzierung an Dritte (sofern erforderlich), die Nutzung für Abrechnungszwecke sowie zur Kampagnenoptimierung.

13.2 Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche zur Verbreitung im Internet oder auf einem Online-Dienst erforderlichen Nutzungsrechte von sämtlichen Inhabern von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten Ausstrahlungsunterlagen (wie z. B. Texten, Fotos, Grafiken, Tonträger, Video etc.) erworben hat. Der Auftraggeber wird Audiosation gegen alle im Zusammenhang damit von dritter Seite erhobenen Ansprüche verteidigen und Audiosation hinsichtlich aller daraus resultierender Kosten, Strafen etc. schad- und klaglos halten.

13.3 Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt schriftlich oder durch Bereitstellung der Werbemittel in einem für Audiosation nutzbaren Format.

14. Geheimhaltung

14.1 Der Kunde und Audiosation sind einander zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind oder Geschäfts- bzw. Betriebsgeheimnisse (inkl. Preise und Leistungsbeschreibungen) enthalten.

14.2 Die Parteien verpflichten sich insbesondere, hinsichtlich aller Umstände, die ihnen anlässlich der Zusammenarbeit bekannt werden, sei es im Rahmen von Vorgesprächen oder im Rahmen der Durchführung von Projekten, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen vertraulich zu behandeln.

14.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gemäß diesem Punkt bezieht sich insbesondere auf:

14.3.1 Knowhow, technische Details, Erfahrungen und Ergebnisse, die im Rahmen der Leistungserbringung erzielt oder verwendet werden;

14.3.2 den konkreten Vertragsgegenstand sowie dessen Umfang;

14.3.3 vereinbarte Zeitpläne, Ziele, Kosten, Preise sowie sonstige Aspekte des Vertragsverhältnisses;

14.3.4 andere nicht öffentlich zugängliche Informationen, die im Rahmen des Projekts über die andere Partei erlangt wurden.

14.4 Die Geheimhaltungsverpflichtung erstreckt sich auf sämtliche Mitarbeiter und Beauftragte der Parteien, unabhängig davon, in welchem rechtsgeschäftlichen Verhältnis diese Personen zur jeweiligen Partei stehen.

14.5 Die Parteien sichern einander insbesondere zu, die im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten Informationen weder an Dritte weiterzugeben noch in irgendeiner Form Dritten zugänglich zu machen und alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um einen Zugriff Dritter auf diese Informationen zu vermeiden.

14.6 Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, wenn:

14.6.1 der Informationsempfänger bereits vor Offenlegung der Information durch den Informationsgeber in Besitz der Information war und die Information ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung erhalten hat;

14.6.2 die Information öffentlich bekannt ist;

14.6.3 der Informationsempfänger die Information von einem Dritten erhalten hat, sofern der Dritte keine eigene Verpflichtung zur Geheimhaltung verletzt hat;

14.6.4 die Information aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder der Verfügung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt wird (in diesem Fall ist die jeweils andere Partei unverzüglich und vor der Offenlegung zu informieren, soweit dies erlaubt ist).

Für das Vorliegen eines der oben genannten Ausnahmetatbestände trägt der Informationsempfänger die Beweislast.

14.7 Die Beschaffung von vertraulichen Informationen durch Beobachtung, Untersuchung, Rückbau oder Testen (insbesondere iSd § 26d Abs 1 Z 2 UWG) ist ausdrücklich verboten.

14.8 Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht unbefristet über die Laufzeit des Vertragsverhältnisses hinaus. Nach Beendigung ist die jeweils andere Partei verpflichtet, die Informationen auf Wunsch entweder zu retournieren oder unwiderruflich zu zerstören, wenn dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten widersprechen.

15. Datenschutz

15.1 Sowohl Audiosation als auch der Kunde sind verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten. Darüber hinaus sind beide Parteien verpflichtet, ihren Mitarbeitern die Einhaltung dieser Bestimmungen aufzuerlegen sowie die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes zu ergreifen und aufrechtzuerhalten.

15.2 Audiosation verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten der Kunden. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen sind der Datenschutzerklärung in der jeweils geltenden Fassung zu entnehmen.

16. Gerichtsstand, Rechtswahl, Sonstiges

16.1 Als Gerichtsstand aller aus den AGB selbst oder aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar entstehenden Streitigkeiten zwischen Audiosation und dem Kunden wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Audiosation vereinbart.

16.2 Auf das Vertragsverhältnis ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (z. B. IPRG, ROM I-VO) und des UN-Kaufrechtes anwendbar.

16.3 Erfüllungsort für die Leistung und Zahlung ist der Sitz von Audiosation, soweit dies nicht anders im Vertrag geregelt ist.

16.4 Mündliche Vereinbarungen, Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform, wobei eine elektronische Signatur (z. B. E-Mail) als Schriftform gilt.

16.5 Eine eventuelle Unwirksamkeit/Ungültigkeit/Nichtigkeit einzelner Bestimmungen hat auf die Gültigkeit und Geltung der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Audiosation und der Kunde verpflichten sich in einem solchen Fall, diese Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.

16.6 Die Abtretung einzelner Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Audiosation gestattet.

16.7 Die Vertragssprache ist Deutsch.